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Statt Gericht

Im Gegensatz zum Gericht gibt es bei der Mediation keinen Gewinner oder Verlierer. 
  • Mediation
    ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Konfliktparteien mit Hilfe einer neutralen Person im direkten Gespräch miteinander auf der Grundlage eigener Entscheidungen eine Konfliktlösung selbständig finden und verbindlich beschließen. Zu den Entscheidungsressourcen in der Mediation gehören alle Aspekte, die von den Konfliktparteien als wesentlich erachtet werden, nicht nur Recht und Gesetz. Damit unterscheidet sich die Mediation signifikant von einem gerichtlichen Verfahren oder einem Schlichtungsverfahren.

    Diesem Ansatz folgt die Kommunikationsstruktur in der Mediation:

Die wesentlichen Merkmale des Mediationsverfahrens sind also:

  • Freiwilligkeit: Das Verfahren kann keiner Partei aufgezwungen werden und jede Partei kann zu jedem Zeitpunkt entscheiden, das Verfahren abzubrechen.

  • Eigenverantwortung: Die Lösung der Auseinandersetzung durch eine Einigung bleibt die verantwortliche Angelegenheit der Konfliktparteien selbst. Sie entscheiden selbst auf autonomer Grundlage und ohne Bindung an bestimmte Lösungsmuster, wie etwa Gesetze.

  • Unmittelbarkeit: Die Konfliktparteien lösen den Streit im direkten Gespräch miteinander. Dritte sind lediglich als Berater in Sachfragen (im Hintergrund) tätig. Der Mediator ist nur für das Verfahren verantwortlich, nicht für den Inhalt der Verhandlungen. Einzelgespräche finden daher nicht statt.

  • Neutralität: Der Mediator ist zu strikter Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtet. Die Konfliktparteien dürfen den Mediator in einem etwaigen gerichtlichen Verfahren nicht als Zeugen benennen.

  • Offenheit: Im Mediationsverfahren werden alle entscheidungsrelevanten Faktoren mitgeteilt – auch solche, die mit dem Anspruch nicht im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Das erweitert den Kreis der möglichen Lösungen und macht "den Kuchen größer". Die Offenheit ist möglich, weil der Mediator keine Entscheidungsgewalt in der Sache hat, also auch nicht beeindruckt werden muss.

Diese Grundsätze sichern die Möglichkeit, offen nach allen Seiten sämtliche Aspekte des Konflikts zu berücksichtigen, ohne Angst vor (Rechts-)Nachteilen.

  • Gerichtsverfahren

    werden einseitig von einer Partei eingeleitet; die andere Partei kann sich dem nicht entziehen. Die Verhandlungen und Gespräche führen ausschließlich Dritte (Rechtsanwälte und Richter). Die Betroffenen sind nur mittelbar beteiligt und können nur wenig Einfluss ausüben. Die Entscheidungskompetenz für die Lösung des Problems wird den Parteien vollständig entzogen und auf das Gericht übertragen. Oft sind die Parteien nicht einmal bei den Gerichtsverhandlungen anwesend und noch seltener aktiv an den Gesprächen beteiligt.

    Die Kommunikationsstruktur im gerichtlichen Verfahren:

Die Entscheidung des Gerichts beruht ausschließlich auf der Grundlage von "Recht und Gesetz" und die Konfliktlösung auf der Macht des staatlichen Gerichts. Die dabei entstehenden Urteile stellen trotz enormer Gerichtskosten oft nicht einmal den Kläger zufrieden. Kläger und Angeklagter können sich darüber hinaus nach einer Gerichtsverhandlung oft nicht mehr in die Augen schauen und verstreiten sich noch mehr.

  • Mediation ist nachhaltig, menschlich & weit kostengünstiger 

    Im gerichtlichen Verfahren geht mindestens eine der Parteien (meistens beide) als Verlierer vom Platz. Die unterlegene Partei hat oft das Bedürfnis, das tatsächlich erlittene oder vermeintliche Unrecht gutzumachen. Dadurch sind Folgestreitigkeiten vorprogrammiert. Im Mediationsverfahren wird diese Gefahr eliminiert. Für spätere Konflikte wird in aller Regel ein Verfahren zur Lösung vereinbart, sodass ein Prozess nicht (mehr) notwendig wird.

    Das Mediationsverfahren ist zudem schnell - erheblich schneller als ein Gerichtsprozess mit einer Verfahrensdauer von etwa einem Jahr pro Instanz. Selbst komplexe Streitigkeiten können bei einer Mediation  in sechs Wochen erledigt sein.
    Seinen vollen Charme entfaltet das Verfahren der Mediation gerade unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Zur Verdeutlichung sind nachfolgend die voraussichtlichen Verfahrenskosten bei typischen Rechtsstreitigkeiten über zwei Instanzen dargestellt:

Fallbeispiel
Wert
Prozesskosten
Nachbarstreit
€ 5.000,00
€ 4.750,00
Arbeitsrechtsstreit
€ 10.000,00
€ 6.700,00
Scheidung
€ 50.000,00
€ 16.500,00
Erbauseinandersetzung
€ 500.000,00
€ 57.000,00



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Nick Melekian
· Diplom-Volkswirt
· Heilpraktiker für
    Psychotherapie



Terminvereinbarung:

Tel: 0611-7244 112


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