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Statt Gericht
Im Gegensatz zum Gericht gibt es bei der Mediation keinen Gewinner oder
Verlierer.
- Mediation
ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Konfliktparteien mit Hilfe einer
neutralen Person im direkten Gespräch miteinander auf der Grundlage
eigener
Entscheidungen eine Konfliktlösung selbständig finden und verbindlich beschließen.
Zu den
Entscheidungsressourcen in der Mediation gehören alle Aspekte, die von
den Konfliktparteien als wesentlich erachtet werden, nicht nur Recht und
Gesetz. Damit unterscheidet sich die Mediation signifikant von einem
gerichtlichen Verfahren oder einem Schlichtungsverfahren.
Diesem Ansatz folgt die Kommunikationsstruktur in der
Mediation:

Die wesentlichen Merkmale des Mediationsverfahrens sind
also:
-
Freiwilligkeit: Das Verfahren
kann keiner Partei aufgezwungen werden und jede Partei kann zu jedem Zeitpunkt
entscheiden, das Verfahren abzubrechen.
-
Eigenverantwortung: Die Lösung der
Auseinandersetzung durch eine Einigung bleibt die verantwortliche
Angelegenheit der Konfliktparteien selbst. Sie entscheiden selbst auf
autonomer Grundlage und ohne Bindung an bestimmte Lösungsmuster, wie etwa
Gesetze.
-
Unmittelbarkeit: Die
Konfliktparteien lösen den Streit im direkten Gespräch miteinander. Dritte
sind lediglich als Berater in Sachfragen (im Hintergrund) tätig. Der Mediator
ist nur für das Verfahren verantwortlich, nicht für den Inhalt der
Verhandlungen. Einzelgespräche finden daher nicht statt.
-
Neutralität: Der Mediator ist zu strikter
Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtet. Die Konfliktparteien dürfen
den Mediator in einem etwaigen gerichtlichen Verfahren nicht als Zeugen
benennen.
-
Offenheit: Im Mediationsverfahren werden alle
entscheidungsrelevanten Faktoren mitgeteilt – auch solche, die mit dem
Anspruch nicht im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Das erweitert den Kreis
der möglichen Lösungen und macht "den Kuchen größer". Die
Offenheit ist möglich, weil der Mediator keine Entscheidungsgewalt in der
Sache hat, also auch nicht beeindruckt werden muss.
Diese Grundsätze sichern die Möglichkeit, offen nach
allen Seiten sämtliche Aspekte des Konflikts zu berücksichtigen, ohne Angst
vor (Rechts-)Nachteilen.

Die Entscheidung des Gerichts beruht ausschließlich auf
der Grundlage von "Recht und Gesetz" und die Konfliktlösung auf der
Macht des staatlichen Gerichts. Die dabei entstehenden Urteile stellen trotz
enormer Gerichtskosten oft nicht einmal den Kläger zufrieden. Kläger und
Angeklagter können sich darüber hinaus nach einer Gerichtsverhandlung oft nicht
mehr in die Augen schauen und verstreiten sich noch mehr.
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Mediation ist nachhaltig,
menschlich & weit kostengünstiger
Im gerichtlichen Verfahren geht mindestens eine der
Parteien (meistens beide) als Verlierer vom Platz. Die unterlegene Partei hat
oft das Bedürfnis, das tatsächlich erlittene oder vermeintliche Unrecht
gutzumachen. Dadurch sind Folgestreitigkeiten vorprogrammiert. Im
Mediationsverfahren wird diese Gefahr eliminiert. Für spätere Konflikte wird
in aller Regel ein Verfahren zur Lösung vereinbart, sodass ein Prozess nicht
(mehr) notwendig wird.
Das Mediationsverfahren ist zudem schnell - erheblich
schneller als ein Gerichtsprozess mit einer Verfahrensdauer von etwa einem
Jahr pro Instanz. Selbst komplexe Streitigkeiten können bei einer
Mediation in sechs Wochen
erledigt sein.
Seinen vollen Charme entfaltet das Verfahren der Mediation gerade unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Zur Verdeutlichung sind nachfolgend die
voraussichtlichen Verfahrenskosten bei typischen Rechtsstreitigkeiten über
zwei Instanzen dargestellt:
| Fallbeispiel |
Wert
|
Prozesskosten
|
| Nachbarstreit |
€ 5.000,00
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€ 4.750,00
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| Arbeitsrechtsstreit |
€ 10.000,00
|
€ 6.700,00
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| Scheidung |
€ 50.000,00
|
€ 16.500,00
|
| Erbauseinandersetzung |
€ 500.000,00
|
€ 57.000,00
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Mediation
| Über Mediation |
Mediationsablauf
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Gericht
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Psychologie
&
Wirtschaft
Nick
Melekian
· Diplom-Volkswirt
· Heilpraktiker für
Psychotherapie
Terminvereinbarung:
Tel: 0611-7244 112
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Gerne beantworte ich Ihnen diese persönlich und rufe auch zurück.
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